Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der webbasierten Personal-, Arbeitszeit- und Dienstplanungssoftware eingeplant.de durch Unternehmen.
1. Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist Frank Enzmann, Warliner Straße 6a, 17034 Neubrandenburg, Deutschland, E-Mail: info@eingeplant.de, nachfolgend „eingeplant“. Weitere Anbieterangaben stehen im Impressum.
2. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
Diese AGB gelten für Verträge über eingeplant.de mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Der registrierende Unternehmensadministrator bestätigt, für das angegebene Unternehmen handeln und die notwendigen Erklärungen abgeben zu dürfen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn eingeplant ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Zur Registrierung werden Unternehmensname, Name, geschäftliche E-Mail-Adresse und Passwort benötigt. Die E-Mail-Adresse muss über den zugesandten Link bestätigt werden. Die Registrierung eröffnet zunächst nur den kostenlosen Testzugang. Ein entgeltlicher Vertrag entsteht erst, wenn ein berechtigter Unternehmensadministrator in „Abrechnung und Pakete“ ein Paket auswählt, Preis und Berechnungszeitraum prüft und die kostenpflichtige Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Paketdarstellung allein ist kein verbindliches Angebot.
4. Kostenloser Testzeitraum
Der Testzeitraum beträgt grundsätzlich 14 aufeinanderfolgende Kalendertage ab Registrierung. Das individuelle Ende wird im Abrechnungsbereich mit Datum und Uhrzeit angezeigt. Während des Tests entsteht ohne Paketbestätigung keine Paketvergütung. Ein angezeigter Einführungsrabatt ist in dieser Phase lediglich verfügbar und noch nicht gesichert. Nach Ablauf werden die Produktfunktionen gesperrt; Anmeldung, Abrechnung, Rechnungsabruf und Paketwahl bleiben erreichbar.
5. Funktionsumfang der Plattform
eingeplant unterstützt insbesondere Arbeitszeiterfassung mit Start, Pause, Weiterarbeit und Feierabend, Eingangsterminal mit PIN beziehungsweise bereitgestelltem QR-/NFC-Code, Arbeitszeitmodelle und Sollzeiten, Dienst- und Schichtplanung, offene Dienste, Wunschplanung und Schichttausch, Urlaubs- und Krankheitsverwaltung, Genehmigungsabläufe, Abteilungen, Standorte, Mitarbeiterverwaltung und Mitarbeiterimport.
Je nach freigeschaltetem Entwicklungsstand und gewählten Moduleinstellungen können außerdem Teamkalender, Stundenkonten, Zeitkorrekturen, Mehrarbeitsanträge, Hinweise zu Pausen und Ruhezeiten, Personalbedarf, Qualifikationen, Aufgaben und Übergaben, Dokumente, Unterweisungen, Projektzeiten, Zuschläge, Teamchat, Benachrichtigungen, Personalassistent, Statistiken, Lohnvorbereitung, CSV-/Excel-Importe und -Exporte, E‑Rechnungen sowie Supportfunktionen verfügbar sein. Die im Zeitpunkt der Buchung auf der Preis- und Abrechnungsseite bezeichneten Leistungen sind maßgeblich.
6. Optionale Module und Konfiguration
Unternehmensadministratoren können Module, Räume, Rollen, Abteilungen und Berechtigungen aktivieren oder ausblenden. Das Ausblenden beendet weder Vertrag noch Vergütung und löscht vorhandene Daten grundsätzlich nicht. Funktionen können voneinander abhängig sein; wird ein übergeordnetes Modul deaktiviert, können zugehörige Navigationen, Eingaben, Automatisierungen oder Auswertungen ebenfalls entfallen. Der Kunde ist für eine zu seinem Betrieb passende Konfiguration verantwortlich.
7. Keine automatische Personal-, Rechts- oder Lohnentscheidung
Warnungen, Statistiken, Personalvorschläge und Auswertungen dienen der organisatorischen Unterstützung. Sie treffen keine rechtsverbindlichen Entscheidungen und ersetzen weder die Prüfung durch eine verantwortliche Person noch arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche, steuerliche oder lohnabrechnerische Beratung. Insbesondere verbleiben Entscheidungen über Urlaub, Krankheit, Arbeitszeitkorrekturen, Mehrarbeit, Schichtzuweisung und Personalmaßnahmen beim Kunden.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell, richtet Rollen nach dem Erforderlichkeitsprinzip ein und informiert Beschäftigte über die betriebliche Nutzung. Er stellt die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten und Weisungen sicher, kontrolliert Auswertungen vor ihrer Weiterverwendung und schützt Zugangsdaten, Terminal-PINs und Geräte. Diagnosen, Passwörter und nicht erforderliche besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht in Freitextfeldern oder Chats gespeichert werden.
9. Pakete, Lizenzen und Nutzerzahl
Pakete gelten für die jeweils ausgewiesene Höchstzahl aktiver Nutzer. Eingeladene oder aktive Konten können bei der Prüfung der Paketgröße berücksichtigt werden. Überschreitet das Unternehmen die Grenze, muss es ein ausreichendes Paket wählen; eingeplant darf die Anlage weiterer Nutzer bis dahin beschränken. Ein Paketwechsel ist über den Abrechnungsbereich möglich und wird erst nach einer gesonderten Bestätigung wirksam.
10. Preise, Steuern und Einführungspreis
Es gelten die beim Abschluss angezeigten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein Einführungsrabatt wird erst mit der ersten wirksamen Paketbuchung in der zu diesem Zeitpunkt angezeigten Höhe für das Unternehmen gespeichert. Während des Tests besteht darauf noch kein gesicherter Anspruch. Der gesicherte Einführungspreis gilt nur während eines durchgehend aktiven entgeltlichen Vertrags. Bei Stilllegung, Beendigung oder Löschung verfallen Einführungspreis und daran anknüpfende Vorteile dauerhaft. Ein späterer Neuabschluss erfolgt zu den dann verfügbaren regulären Konditionen, sofern eingeplant nicht ausdrücklich ein neues Angebot macht.
11. Treue wird günstiger – jährlich weitere 5 %
Für jedes vollständig und ohne Unterbrechung durchlaufene Vertragsjahr reduziert sich der zuletzt gültige rabattierte Monatspreis automatisch um weitere 5 %. Der erste Treuerabatt beginnt nach zwölf vollständig abgelaufenen Monaten. Jede weitere Reduzierung wird nach dem nächsten vollständigen Vertragsjahr nacheinander auf den zuletzt gültigen Monatspreis angewendet und kaufmännisch auf Cent gerundet; die Werte werden also nicht einfach addiert.
Beispiel für 10 Lizenzen bei einem gesicherten Einführungspreis von 15,00 € netto monatlich: im ersten Vertragsjahr 15,00 €, ab dem zweiten Vertragsjahr 14,25 €, ab dem dritten Vertragsjahr 13,54 € und ab dem vierten Vertragsjahr 12,86 € monatlich, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Voraussetzung ist ein lückenlos aktiver Vertrag. Paketwechsel unterbrechen die Treuezeit nicht, solange das Abonnement aktiv bleibt; der erreichte Treuefaktor wird auf den Preis des neuen Pakets angewendet. Stilllegung, Kündigung oder Löschung beendet die Treuezeit. Bei einem späteren Neuabschluss beginnt sie ohne Übernahme früherer Vertragsjahre von vorn.
12. Abrechnungszeitraum und untermonatlicher Beginn
Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich. Bei Aktivierung während eines laufenden Monats wird der Preis grundsätzlich vom Aktivierungstag bis zum Monatsende anhand der tatsächlichen Kalendertage dieses Monats anteilig berechnet. Beginnt und endet ein entgeltliches Paket jedoch im selben Kalendermonat, fällt mindestens der volle für diesen Monat geltende rabattierte Monatspreis an; dies gilt beispielsweise bei einem Beginn am 29. und einer Stilllegung am 30. desselben Monats.
13. Paketwechsel und Preisunterschiede
Ein bestätigter Paketwechsel gilt grundsätzlich sofort. Für den verbleibenden Teil des laufenden Kalendermonats wird die Differenz zwischen bisherigem und neuem Monatspreis anhand der verbleibenden Kalendertage berechnet. Daraus kann eine Nachberechnung oder Gutschrift entstehen. Gesicherter Einführungsrabatt und erreichte Treuestufe bleiben bei einem bloßen Paketwechsel erhalten, sofern der Vertrag nicht unterbrochen wird. Das Abrechnungs-Changelog dokumentiert Zeitpunkt, Pakete und Berechnungsgrundlage.
14. Laufzeit, monatliche Kündbarkeit und Stilllegung
Der entgeltliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich über den vorgesehenen Stilllegungsprozess oder in Textform beendet werden. Die im Abrechnungsbereich bestätigte Stilllegung wirkt sofort. Erfolgt sie nicht im Aktivierungsmonat, wird der Beendigungsmonat vom ersten Kalendertag bis einschließlich des Stilllegungstags anhand seiner tatsächlichen Kalendertage anteilig berechnet. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
15. „Ich möchte doch nicht“ und Reaktivierung
Mit „Ich möchte doch nicht“ und der nachfolgenden Bestätigung wird das Unternehmenskonto stillgelegt. Arbeitszeit, Dienstplan, Mitarbeiterverwaltung, Chat, Kalender und weitere Produktfunktionen werden gesperrt. Abrechnung und Rechnungsdownload bleiben erreichbar. Im unentgeltlichen Test entstehen dadurch keine Paketkosten; ein nur verfügbarer Rabatt verfällt dennoch. Bei einem aktiven Paket entsteht die angezeigte Schlussabrechnung. Eine spätere Paketwahl reaktiviert das Konto als neuen Vertragsbeginn; frühere Einführungs- und Treuerabatte leben nicht wieder auf.
16. Rechnungen und E‑Rechnungen
Rechnungen werden dem Unternehmensadministrator elektronisch im Abrechnungsbereich bereitgestellt und können – soweit angeboten und gesetzlich erforderlich – in einem strukturierten E‑Rechnungsformat ausgegeben werden. Der Kunde hält Rechnungsname, Anschrift und erforderliche steuerliche Angaben aktuell, kontrolliert bereitgestellte Rechnungen zeitnah und sorgt für ihre gesetzeskonforme Aufbewahrung. Gutschriften, Paketwechsel und anteilige Zeiträume können als gesonderte Positionen oder in einer Folgerechnung erscheinen.
17. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Rechnungen sind zu dem ausgewiesenen Datum, hilfsweise innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang, ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung oder bei erheblichem Verzug darf eingeplant den Produktzugang vorübergehend sperren; Rechnungsabruf und Möglichkeiten zur Klärung bleiben grundsätzlich erreichbar. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Zeiträume bleibt bestehen.
18. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
eingeplant bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Fehlerfreiheit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates sowie Störungen von Hosting, Internet oder Endgeräten können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Funktionen dürfen weiterentwickelt oder technisch angepasst werden, wenn der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Erhebliche dauerhafte Einschränkungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
19. Datenexport, Sicherung und Nachweise
Der Kunde kann die bereitgestellten Export- und Nachweisfunktionen nutzen und ist für die Prüfung sowie externe Sicherung erforderlicher Unterlagen verantwortlich. Zeitnachweise, CSV-Dateien, Lohnvorbereitungen und Statistiken bilden den im System gespeicherten Stand ab. Sie sind vor Übergabe an Buchhaltung, Lohnbüro, Behörden oder Beschäftigte fachlich zu kontrollieren.
20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich gilt die Datenschutzerklärung. Soweit eingeplant Beschäftigten- und Unternehmensdaten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor der entsprechenden produktiven Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Weisungen, Berechtigungskonzepte und Löschfristen verantwortlich.
21. Vertraulichkeit und Teamkommunikation
Die Parteien behandeln nicht öffentliche betriebliche Informationen vertraulich. Der Kunde sorgt dafür, dass Chat- und Dokumentenräume nur erforderlichen Personen zugänglich sind. Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, beleidigenden, schädlichen oder fremde Rechte verletzenden Inhalte einstellen. eingeplant darf konkret beanstandete Inhalte oder Zugänge sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Rechtsdurchsetzung erforderlich und verhältnismäßig ist.
22. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die aktive Vertrags- beziehungsweise Testdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software über die vorgesehenen Oberflächen zu nutzen. Quellcode, Marken, Gestaltung, Datenmodelle und bereitgestellte Inhalte dürfen nicht kopiert, weiterverkauft, zurückentwickelt oder technisch umgangen werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt. Rechte an rechtmäßig eingestellten Kundendaten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
23. Sperrung und außerordentliche Beendigung
eingeplant darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsgefahren, rechtswidrige Nutzung, erhebliche Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug bestehen. Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Bei schwerwiegenden oder fortdauernden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden.
24. Haftung
eingeplant haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde bleibt für betriebliche Entscheidungen und die sachliche Prüfung seiner Daten verantwortlich.
25. Vertragsende, Aufbewahrung und Löschung
Nach Vertragsende bleiben Abrechnung und Rechnungen entsprechend gesetzlicher Erfordernisse erreichbar oder werden auf Anfrage bereitgestellt. Für operative Kundendaten kann eingeplant eine angemessene Exportfrist mitteilen. Danach dürfen diese Daten gelöscht oder anonymisiert werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Forderungen, Rechtsansprüche oder vereinbarten Rückgabepflichten entgegenstehen. Eine Kontolöschung hebt bereits entstandene Zahlungs- und Aufbewahrungspflichten nicht auf.
26. Änderungen dieser AGB
Änderungen für neue Verträge gelten ab Veröffentlichung. Änderungen laufender Verträge werden in Textform angekündigt. Soweit eine Änderung Preise, Hauptleistung, Haftung oder andere wesentliche Vertragsbestandteile nachteilig verändert, erfolgt sie nur auf einer dafür ausreichenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage. Das Schweigen des Kunden gilt nicht allein als Zustimmung, soweit dies nicht wirksam vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
27. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Neubrandenburg ausschließlicher Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.
Stand: 10. September 2026 · Version 2026-09-10